Die
Kanzlei wurde im Jahre 1981 gegründet; aus einer auf allgemeines
Zivilrecht ausgerichteten Einzelkanzlei kristallisierten sich
im
Laufe der Jahre die Tätigkeitsschwerpunkte Insolvenzrecht,
Versicherungsrecht und Verkehrsrecht einschliesslich Verkehrsstrafrecht heraus. Auf den vorgenannten
Gebieten arbeitet
die Kanzlei seit Jahren schwerpunktmäßig.
Rechtsanwalt Wittebrock verfügt über eine Simultanzulassung
beim Saarländischen Oberlandesgericht.
Zum Selbstverständnis der Kanzlei zählt es, dem Mandanten/
der Mandantin den
festen Sachbearbeiter anzubieten.
Rechtsanwalt Wittebrock ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft
der Verkehrsrechtsanwälte Deutschlands.
Regelmäßige Weiterbildung erfolgt durch die Teilnahme
an den Fortbildungs-
veranstaltungen des DAV und des SAV.
Vor einigen Jahren wurde die Kanzlei in die Pestelstraße
in Saarbrücken und damit in die unmittelbare Nachbarschaft
der saarländischen Justiz verlegt.
Parkmöglichkeiten bestehen in dem lediglich 100m entfernten
öffentlichen Parkhaus.
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