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Das Insolvenzrecht bildet einen Schwerpunkt der
Kanzleitätigkeit.
Dabei erfolgt keine Beschränkung auf die Insolvenzverwaltung.
Zum Angebot der Kanzlei zählt auch die Beratung der an einem
Insolvenzverfahren Beteiligten und die Beratung "in der Krise".
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